Nachlassregelung, Willensvollstrecker
Ihre Zukunft in guten Händen
Wir klären gemeinsam die entscheidenden Fragen
- Wie sieht Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung aus? Was ist besser: eine Rente oder die Auszahlung Ihres Pensionskassenkapitals?
- Gemeinsam verhindern wir Unsicherheiten gegenüber der Behörde: Kindern & Erwachsenen Schutzbehörde (KESP)
- Die richtige Vorsorge gegen Krankheit, Unfall
- Wann und wie können Sie Steuern sparen im Alter?
Sie bestimmen, wie Sie wohnen werden, wer Sie pflegen wird, wer Ihre Finanzen regelt und wie bei einer schweren Krankheit, Unfall und Urteilsunfähigkeit vorgegangen werden soll. So entstehen keine Konflikte unter Ihren Familienangehörigen und Sie haben die Gewissheit, dass für Sie gesorgt ist.
Nachlasstreuhandschaft
Erbe steuerlich korrekt und vorausschauend regeln.
Auch bei komplexen Erbschaften mit mehreren Beteiligten, Pflichtteilsansprüchen oder unklaren Vermögensverhältnissen unterstütze ich Sie zuverlässig. Wenn erforderlich, arbeite ich mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren zusammen, um auch rechtlich akkurate Lösungen zu finden.
Zivilrecht überträgt der Treugeber dem Treuhänder Rechte – das Treugut – , wobei vereinbart wird, dass der Treuhänder diese im Interesse des Treugebers ausübt. Unterschieden werden die fiduziarische Treuhand, bei der der Treuhänder das Vollrecht erwirbt und die Ermächtigungs-Treuhand, bei der kein Eigentum übertragen, sondern nur ein Verfügungsrecht eingeräumt wird. Wesentliches Kriterium für eine von der Zivilrechtslage abweichende Zurechnung eines Wirtschaftsguts ist daher u. a. die Weisungsbefugnis des Treugebers gegenüber dem Treuhänder und damit korrespondierend die Weisungsgebundenheit des Treuhänders gegenüber dem Treugeber.
Fiduziarität, auf Treu und Glauben anvertraut.
Willensvollstrecker für Privatpersonen
Bald nach dem Todesfall muss man sich den Vermögenswerten des Erblassers annehmen. Sie bedingt eine Beratung der Erben in vielen Belangen. Oftmals muss zwischen den Erben neutral vermittelt werden.
Der Willensvollstrecker hat den Willen des Erblassers zu vertreten und ist beauftragt, die Erbschaft zu verwalten, die Vermächtnisse auszurichten und nach den vom Erblasser vorbestimmten Anordnungen oder nach den Vorschriften des Gesetzes vorzubereiten. Auch die Schulden des Erblassers zu tilgen von der Erbmasse.
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers bietet Gewähr dafür, dass der Wille des Erblassers richtig umgesetzt wird. Die Erben werden fachlich und rechtlich unterstützt und von lästigen administrativen Arbeiten entlastet.
Unsere Unterstützung kann eine Art Entlastung und Leitfaden sein. Da die individuellen Umstände variieren können.
